2G Regelung - Geimpft - Genesen
Zutritt für Geimpfte & Genesene ohne zusätzlichen Test
Jede Besucherin, jeder Besucher benötigt einen Impf- oder Genesenennachweis + Personalausweis/Schülerausweis.
Schüler*innen unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz bleibt bestehen, die Maske darf aber zum Verzehr abgenommen werden.
Kein Zutritt bei:
-wissentlichen Kontakt in den letzten 14 Tagen zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten
-unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorische Symptome jeder Schwere