Seit 19.10.20 gilt auch vorübergehend die Maskenpflicht am Platz.
Diese darf nur zum Verzehr abgenommen werden.
Kein Zutritt bei:
-wissentlichen Kontakt in den letzten 14 Tagen zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten
-unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorische Symptome jeder Schwere